SIE HATTEN GERADE EINEN UNFALL

Verhalten nach einem Unfall:

  • Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen u.a.)
  • Verletzen Personen helfen
  • Die Polizei / Feuerwehr anrufen
  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben!
  • Nicht einschüchtern lassen durch Unfallgegner, Polizei, Zeugen
  • Zeugen ansprechen
  • Fotos von der Unfallstelle und von den Fahrzeugen machen
  • Gesamten Daten des Unfallgegners verlangen und mit dem Unfallzettel abgleichen
  • Kfz-Sachverständigen beauftragen Tel: 0176/700 66 419
  • Im Nachhinein nicht durch die gegnerische Versicherung einschüchtern lassen

Warum benötige ich einen Kfz-Sachverständigen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sind Sie laut gesetzlichem Grundsatz so zu stellen wie ohne Unfall. Das bedeutet alle Kosten, die Ihnen dabei entstanden sind bzw. bei der Regulierung entstehen werden, sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Hierzu gehören auch die Sachverständigenkosten.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber dem Geschädigten das freie Recht gegeben hat, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen auszusuchen und zu beauftragen. 

Der Sachverständige hat die Aufgabe den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Gutachten zu beziffern. Das Gutachten dient der Beweissicherung des Schadens am eigenen Fahrzeug gegenüber Dritten. 

Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?

Ein Unfallgutachten dient unter anderem als Beweissicherung gegenüber der Versicherung und Gericht. Ein Kostenvoranschlag hingegen erfüllt diese Funktion nicht. Zudem werden im Gutachten Positionen wie die Wertminderung und Restwert für das beschädigte Fahrzeug sowie der Nutzungsausfall festgehalten. Daher ist man auf der sicheren Seite, wenn ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt wird.

Was kann Ihnen nach einem Unfall zustehen?

  • Freie Wahl des Sachverständigen und des Anwalts
  • Die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten
  • Die Abschleppkosten
  • Eine Unfallpauschale
  • Eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
  • Anmelde- und Abmeldekosten
  • Schmerzensgeld / Verdienstausfall
  • usw.

Wir bieten Ihnen:

  •  Kostenlose Abwicklung, da direkte Abrechnung mit der Versicherung erfolgt
  • Unabhängige und neutrale Beweissicherung
  • Gutachten nach aktueller Rechtsprechung
  • Besichtigung vor Ort (zu Hause, Werkstatt, Arbeitsstelle, am Unfallort...)
  • Besichtigung auch am Wochenende
  • Unterstützung bei der Korrespondenz mit der Versicherung

 

Unser Team besteht aus Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte, damit Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite sind.

 

Wir unterstützen Sie nach einem Schadenfall bei der gesamter Abwicklung!

Rufen Sie uns an!

 

SV-Büro Eduard Klein

Tel: 07333/954 15 00

Mobil: 0176/700 66 419

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